Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGBs“) der naumann talents GmbH
Stand der AGBs: 01.01.2022
1. Allgemeines, Definitionen
1.1. NAUMANN TALENTS erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaig entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Zusatzvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
1.2. In diesen AGB ist mit dem „Kandidaten“ die natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft (einschließlich ihrer Vertreter oder Angestellter) gemeint, die dem Kunden von NAUMANN TALENTS zum Zwecke der Vermittlung vorgestellt wird. Der „Auftraggeber“ bzw. „Kunde“ ist der auftraggebende Kunde (einschließlich seiner Vertreter), dem NAUMANN TALENTS Kandidaten vorstellen wird. Das „Paket“ bezeichnet das dem Kandidaten vertraglich zugesagte erste Bruttojahresgehalt sowie die Zusatzleistungen. Hierzu zählen 13. und 14. Monatsgehalt, Provisionen, Boni und weitere geldwerte Vorteile, unabhängig von ihrer Bezeichnung (Gratifikation, Prämie, Weihnachtsgeld, Dienstwagenpauschale bzw. car allowance, o.ä.)
1.3. Zustandekommen des Vertrages: Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sie kann in Textform, mündlich oder fernmündlich abgegeben werden. NAUMANN TALENTS kann dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden ein Kandidat vermittelt wird.
2. Vertragspflichten
2.1. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass NAUMANN TALENTS alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
Der Kunde benennt NAUMANN TALENTS bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Ansonsten gilt im Verhältnis zu NAUMANN TALENTS jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
2.2. Der Kunde verpflichtet sich, NAUMANN TALENTS unverzüglich, möglichst innerhalb 24 Stunden, jedoch spätestens 5 Arbeitstagen nach Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags, – in Verbindung mit Zusendung einer Kopie des jeweiligen Vertrages – anzuzeigen, wenn er sich für die Einstellung eines Kandidaten entscheidet. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlender Vergütung im Sinne von Ziffer 1.2.
2.3. NAUMANN TALENTS verpflichtet sich, auf Anfrage des Kunden Referenzen über Kandidaten einzuholen. Dieser Service wird ohne Zusatzkosten erbracht.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Ein Vermittlungshonorar auf Grundlage des ersten Brutto-Jahreseinkommens des Kandidaten wird fällig, wenn der Kunde einen von NAUMANN TALENTS vorgestellten Kandidaten, in welcher Funktion auch immer, einstellt. Das gilt ebenso, wenn eine Vereinbarung über die Erbringung von z.B. freiberuflichen oder selbstständigen Dienst- oder Werkleistungen getroffen wurde. Dem Kandidaten wird keine Gebühr berechnet. Im Falle von freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit errechnet sich das Honorar aus dem geschätzten Honorar, das dem Kandidaten im ersten Jahr für erbrachte Leistungen gezahlt werden muss.
Ein pauschaler Betrag von EUR 10.000,- wird bei der Berechnung des Honorars zum Gehalt hinzugerechnet, wenn zusätzlich zum Gehalt ein Firmenwagen oder Dienstwagenpauschale bzw. „car allowance“ zur
Verfügung gestellt wird. Bei Suchaufträgen mittels Direktansprache gelten zusätzlich die unter Ziffer 4 dargestellten Regelungen.
3.2. Reisekosten, die einem Kandidaten in Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch beim Kunden entstehen, werden direkt zwischen Kunden und Kandidaten ausgeglichen.
3.3. Wird ein von NAUMANN TALENTS vorgestellter Kandidat für keine Stelle des Kunden angestellt, und kommt es in der Folgezeit von zwölf Monaten ab Vorstellung zu einer Einstellung desselben in irgendeiner kundeneigenen Abteilung oder in einem dritten gesellschaftsrechtlich oder ähnlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, so ist der Kunde verpflichtet, das im Abschnitt 4 ausgewiesene Honorar bezogen auf das dann dem Kandidaten zu zahlende Gehalt zu leisten.
3.4. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Die Mehrwertsteuer wird nach dem aktuell gültigen Satz veranlagt.
4. Suchaufträge auf Erfolgsbasis
NAUMANN TALENTS arbeitet auf Erfolgsbasis und berechnet für seine Dienstleistungen im Erfolgsfall ein Honorar in Höhe von 30 % des „Pakets“, wie in § 1.2. beschrieben.
Der Honoraranspruch wird mit Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem übernommenen Kandidaten (zuzüglich der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer) fällig und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
5. Haftung
5.1. NAUMANN TALENTS prüft alle ihr erteilten Informationen gewissenhaft und wird die Personalvermittlung mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen, kann aber keine Haftung für die Richtigkeit der ihr überlassenen Informationen übernehmen.
5.2. NAUMANN TALENTS kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl gewährleisten. Eine Haftung der NAUMANN TALENTS dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischem Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
5.3. NAUMANN TALENTS haftet für Schäden aus Vertrag und/oder Gesetz nur, falls NAUMANN TALENTS oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NAUMANN TALENTS oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
5.4. Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Summe der Vergütung bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht für evtl. Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei dem Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen. Der jeweilige Vertragspartner hält die Personalberatung von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei.
6. Geheimhaltung / Datenschutz
Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, alle nicht allgemein bekannten Angelegenheiten und insbesondere die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartner unbefristet vertraulich zu behandeln, nur im Rahmen der Vertragsbeziehung zu nutzen, und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Personenbezogene Daten werden von NAUMANN TALENTS – insbesonder Dritten gegenüber – streng vertraulich behandelt.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen NAUMANN TALENTS und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Neben den AGBs haben Kunden die Möglichkeit mit der naumann talents GmbH eine besondere Einzelvereinbarung im Rahmen einer sogenannten „Retainer Einzel-Vereinbarung“ abzuschliessen.
Vertragsbedingungen einer Retainer Einzel-Vereinbarung der naumann talents GmbH
1. Allgemeines, Definitionen
1.1. NAUMANN TALENTS erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaig entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Zusatzvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
1.2. In diesen AGB ist mit dem „Kandidaten“ die natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft (einschließlich ihrer Vertreter oder Angestellter) gemeint, die dem Kunden von NAUMANN TALENTS zum Zwecke der Vermittlung vorgestellt wird. Der „Auftraggeber“ bzw. „Kunde“ ist der auftraggebende Kunde (einschließlich seiner Vertreter), dem NAUMANN TALENTS Kandidaten vorstellen wird. Das „Paket“ bezeichnet das dem Kandidaten vertraglich zugesagte erste Bruttojahresgehalt sowie die Zusatzleistungen. Hierzu zählen 13. und 14. Monatsgehalt, Provisionen, Boni und weitere geldwerte Vorteile, unabhängig von ihrer Bezeichnung (Gratifikation, Prämie, Weihnachtsgeld, Dienstwagenpauschale bzw. car allowance, o.ä.)
2. Vertragspflichten
2.1. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass NAUMANN TALENTS alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Kunde benennt NAUMANN TALENTS bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Ansonsten gilt im Verhältnis zu NAUMANN TALENTS jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, NAUMANN TALENTS unverzüglich, möglichst innerhalb 24 Stunden, jedoch spätestens binnen 5 Arbeitstagen, nach Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags schriftlich – in Verbindung mit Zusendung einer Kopie des jeweiligen Vertrages – anzuzeigen, wenn
er sich für die Einstellung eines Kandidaten entschieden hat. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlender vollständiger Vergütung im Sinne von Ziffer 1.2.
2.3. NAUMANN TALENTS ist nicht verpflichtet, Referenzen über Kandidaten einzuholen. Auf besondere Anfrage hin kann dieser Service aber ohne Zusatzkosten erbracht werden. Sollten durch Weitergabe von Referenzen eine Vermittlung mit Dritten zustande kommen, so schuldet der Kunde die insoweit angefallenen Vermittlungsgebühren direkt.
2.4. Entstandene Kosten für Reisen von Mitarbeitern der NAUMANN TALENTS, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden, sind vom Auftraggeber zu tragen. Reisekosten, die einem Kandidaten in Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch beim Kunden entstehen, werden direkt zwischen Kunden und Kandidaten ausgeglichen.
2.5. Hat sich ein durch NAUMANN TALENTS vorgestellter Kandidat vor der Vorstellung durch NAUMANN TALENTS bereits – unabhängig von der Vorstellung durch NAUMANN TALENTS – beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, NAUMANN TALENTS davon unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu unterrichten.
2.6. NAUMANN TALENTS verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen mit höchster Diskretion zu behandeln.
2.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, Bewerbungen von Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und, ohne ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers, keinen Kontakt mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers aufzunehmen oder von NAUMANN TALENTS oder dem Bewerber überlassene Unterlagen oder Referenzen an Dritte weiterzugeben.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Ein Vermittlungshonorar auf Grundlage des ersten Brutto-Jahreseinkommens des Kandidaten wird fällig, wenn der Kunde einen von NAUMANN TALENTS vorgestellten Kandidaten, in welcher Funktion auch immer, einstellt. Das gilt ebenso, wenn eine Vereinbarung über die Erbringung von z.B. freiberuflichen oder selbstständigen Dienst- oder Werkleistungen getroffen wurde. Dem Kandidaten wird keine Gebühr berechnet. Im Falle von freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit errechnet sich das Honorar aus dem geschätzten Honorar, das dem Kandidaten im ersten Jahr für erbrachte Leistungen gezahlt werden muss. Ein pauschaler Betrag von EUR 10.000,- wird bei der Berechnung des Honorars zum Gehalt hinzugerechnet, wenn zusätzlich zum Gehalt ein Firmenwagen oder Dienstwagenpauschale bzw. „car allowance“ zur Verfügung gestellt wird. Bei Suchaufträgen mittels Direktansprache gelten zusätzlich die unter Ziffer 4 dargestellten Regelungen.
3.2. Tritt ein vermittelter Kandidat die Arbeit an, wird aber, aus welchen Gründen auch immer, innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsantritt gekündigt (außer in Fällen von Stellenkürzungen und Umstrukturierungen) bzw. kündigt aus eigener Initiative innerhalb von 3 Monaten, so wiederholen wir gemäß unserer Firmenpolitik den Auftrag einmalig ohne zusätzliche Gebühren zu erheben. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn alle Honorare im Zusammenhang mit dem Vertrag im vereinbarten Zeitrahmen und in vollem Umfang bezahlt wurden.
3.3. Wird ein von NAUMANN TALENTS vorgestellter Kandidat für keine Stelle des Kunden angestellt und kommt es in der Folgezeit von zwölf Monaten ab Vorstellung zu einer Einstellung desselben
Kandidaten in einer kundeneigenen Abteilung oder in einem gesellschaftsrechtlich, geschäftlich oder tatsächlich mit dem Kunden verbundenen oder nahestehenden Unternehmen, so ist der Kunde verpflichtet, das im Abschnitt 4 ausgewiesene Honorar bezogen auf das dann dem Kandidaten zu zahlende Gehalt zu leisten.
3.4. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage ab Rechnungsdatum für das Auftrags- und Short-Listhonorar sowie 14 Tage für alle übrigen Forderungen. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
3.5. Reisekosten, die einem Kandidaten in Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch beim Kunden entstehen, werden direkt zwischen Kunden und Kandidaten ausgeglichen.
4. Vermittlungshonorar für Suchaufträge mittels Direktansprache / Priority Retained-Model
4.1. Für Suchaufträge mittels Direktansprache wird ein Honorar in Höhe von 30,00% des „Pakets“, wie in § 1.2. beschrieben, vereinbart. Bei Auftragsbestätigung wird eine anteilige Auftragsgebühr in Höhe von € 5.000,00 zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt.
4.2. Nach der Vorstellung von 2 qualifizierten Kandidaten, die vom Kunden zu einem Telefoninterview oder zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wird eine sog. „Shortlist“- Gebühr in Höhe von € 5.000,00 zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt.
4.3. Die Auftrags- und die „Shortlist“- Gebühren sind unabhängig von der Einstellung eines Kandidaten innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
4.4. Die Abschlussgebühr wird auf Basis des vertraglich vereinbarten Gehaltpakets (siehe auch § 1.2) des vermittelten Kandidaten berechnet, nämlich 30,00% des „Pakets“ wie in § 1.2. beschrieben und entspricht der Höhe nach dem Vermittlungshonorar gem. Ziffer 3.1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, Die bereits in Rechnung gestellte Auftrags- und Shortlistgebühr werden angerechnet.
Die Rechnung für die Abschlussgebühr wird mit Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem übernommenen Kandidaten (zuzüglich der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer) fällig und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
5. Haftung
5.1. NAUMANN TALENTS prüft alle ihr erteilten Informationen gewissenhaft und wird die Personalvermittlung mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen, kann aber keine Haftung für die Richtigkeit der ihr überlassenen Informationen übernehmen.
5.2. NAUMANN TALENTS kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl gewährleisten. Eine Haftung der NAUMANN TALENTS dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischem Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
5.3 NAUMANN TALENTS haftet für Schäden aus Vertrag und/oder Gesetz nur, falls NAUMANN TALENTS oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NAUMANN TALENTS oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
5.4 Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Summe der Vergütung bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht für evtl. Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei dem Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen. Der jeweilige Vertragspartner hält die Personalberatung von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei.
6. Datenschutz
6.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von NAUMANN TALENTS im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Im Übrigen versichern der Auftraggeber und NAUMANN TALENTS die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz.
6.2. Adressen von Bewerbern aus Individualvermittlungen, mit denen kein Vertragsverhältnis zustande kam, dürfen nicht gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. Kommt durch eine nicht vereinbarte Weitergabe ein Vertragsverhältnis mit einem durch NAUMANN TALENTS nachgewiesenen Bewerber zustande, ist das vereinbarte Honorar für diese Leistung fällig, auch wenn die Anstellung in einem verbundenen Unternehmen des Auftraggebers und/oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Im Streitfalle liegt die Beweislast beim Auftraggeber.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen NAUMANN TALENTS und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
7.2. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
7.3. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.